Leistungen

Ihre neue freundliche Fahrschule in HN-Sontheim.

PKW Führerschein in 7 oder 14 Tagen

In unserer Fahrschule besteht die Möglichkeit, eine Führerscheinausbildung in Form eines Fahrschulinternats oder einer Ferienfahrschule zu absolvieren.

Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, kannst Du bei uns innerhalb zwei Wochen deinen Führerschein machen.

Die folgenden Voraussetzungen müssen spätestens ca. 6 Wochen im Voraus erledigt sein:

• Alter: 18 Jahre oder begleitetes Fahren ab 17 Jahren möglich. Bis zur Vollendung des 17.
Jahres, jedoch nur in Begleitung einer über 30 Jahre alten Person mit 5 jähriger
Fahrerlaubnis der Klasse B und max. ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg,
Benennung der Begleitperson bei Antragstellung erforderlich.
• Persönlich den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse stellen.
• Bei begleitetes Fahren mit 17 Jahren Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
• Aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild
• Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe.
• Sehtestbescheinigung
• 12 Doppelstunden + 2 Doppelstunden klassenspezifische Theorie absolviert
• 12 x Sonderfahrten à 45 min., davon 5 x Überlandfahrt (mind. 1 x 90 min.) + 4 x Autobahnfahrt (mind. 1 x 90 min.) + 3 x Nacht- / Dämmerungsfahrten

• Anmeldung in der Fahrschule Abgabe des Antrags beim Rathaus mit:
• Erste-Hilfe-Kurs
• Biometrische Passbilder
• Sehtest sobald dein Führerscheinantrag von der Führerscheinstelle bearbeitet worden ist, können wir mit dir starten.

Nach Absprache wirst Du dann 2 x täglich den Unterricht besuchen und in der Zwischenzeit 2-3 x täglich fahren. Anschließend wirst du ab Tag 15 deine Prüfungen absolvieren. Da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen, bitten wir Dich rechtzeitig anzumelden, oder am besten gleich hier zur Onlineanmeldung gehen.

Du möchtest von einer anderen Fahrschule zu uns wechseln?

Kein Problem. Es entstehen keine Kosten beim Wechsel.

MPU Fahrverhaltensbeobachtung

Sollte bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) der Leistungstest nicht bestanden werden, besteht die Möglichkeit, dies mit einer Fahrverhaltenbeobachtungsfahrt auszugleichen.

Diese praktische Fahrt findet mit einem Fahrlehrer und einem Verkehrspsychologen statt und dauert ca. 60 Minuten.

Hierbau schaut der Psychologe, ob sich der Fahrer auf einer festgelegten Strecke in verschiedenen Verkehrssituationen angemessen und verkehrsgerecht verhält. Risikobewusstsein, Gefahrenwahrnehmung, subjektive Einstellungen zum Straßenverkehr und verkehrsgerechtes Verhalten spielt dabei eine große Rolle.

Wir werden und dürfen zwar diese festgelegte Strecke vorher nicht abfahren, können Sie aber trotzdem intensiv und vernünftig auf diese Fahrt vorbereiten.

Vertrauen Sie uns, denn durch unsere Erfahrung und Ausbildung wissen wir genau, worauf es ankommt!

Falls Sie eine MPU Beobachtungsfahrt benötigen oder noch weitere Fragen haben, nehmen Sie am besten Kontakt mit uns.

Sie besitzen einen ausländischen Führerschein, der nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt wurde und Sie nehmen Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.

Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Bezüglich des Erwerbs und den damit verbundenen Voraussetzungen für die deutsche Fahrerlaubnis setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.

Weiterführende Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Merkblättern. Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der hier nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.

Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland.

• wenn er nicht mehr gültig ist,
• wenn er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,
• wenn Sie das in der Bundesrepublik Deutschland für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und Ihre Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,
• wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten,
• wenn Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben (bei Fahrerlaubnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, können Besonderheiten zu beachten sein. Setzen Sie sich in diesem Fall mit der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. Diese kann klären, ob gegebenenfalls weiterhin Eignungszweifel bestehen.) oder
• solange Sie in der Bundesrepublik Deutschland, im Ausstellungsstaat des Führerscheins oder in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde.

Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.

Falls Sie Ihren Führerschein nicht rechtzeitig umschreiben lassen und ohne gültige Fahrerlaubnis fahren, handelt es sich hier nicht nur um eine kleine Ordnungswidrigkeit. So droht folgendes:

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat oder gerade ein Fahrverbot verhängt ist, macht sich nach § 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Das kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.